Allgemeine Geschäftsbedingungen

Januar 2026


1 Geltungsbereich

  • 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) multisource•api regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden sowie dem Leistungserbringer (directoriesDATA) für die allgemeine Nutzung respektive dem Leistungsbezug der Dienstleistung multisource•api des Leistungserbringers. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Kundenvertrags und bilden zusammen mit diesem den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (nachfolgend: Vertrag).
  • 1.2 Der Leistungserbringer behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen.
  • 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.


2 Leistungen der multisource•api

  • 2.1 multisource•api umfasst mehrere Dienstleistungs-Pakete mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Der Kunde entscheidet sich gemäss Vertrag für die Nutzung von einem oder mehreren Leistungspaketen, die im Kundenvertrag beschrieben sind.
  • 2.2 Der Kunde wählt im Kundenvertrag eine oder mehrere der dort angebotenen Datenquellen aus und definiert eine Priorität der Nutzungs-Reihenfolge dieser Datenquellen. Die gewählten Datenquellen und Nutzungs-Prioritäten werden bei allen multisource•api-Aufrufen entsprechend selektiert bzw. angewendet.
  • 2.3 Der Kunde stellt für die Nutzung der multisource•api einen API-Request an den Leistungserbringer und lädt die zu bearbeitenden Kundendaten hoch.
  • 2.4 Der Leistungserbringer gleicht die vom Kunden gelieferten Datensätzen mit seinen vom Kunden ausgewählten und priorisierten Datenquellen ab und liefert die dem API-Request entsprechenden Antworten und Daten an den Kunden.
  • 2.5 Der Leistungserbringer ist berechtigt, das Verhalten des Kunden (z.B. Abfrageart, Nutzung welcher Funktionalitäten, zeitlicher Zugriff) bezüglich der Nutzung der multisource•api-Plattform zu erfassen und die so erlangten Daten für ihre Leistungs- und Produktverbesserung zu verwenden.
  • 2.6 Der Leistungserbringer ist berechtigt, für das Erbringen sämtlicher Leistungen Dritte beizuziehen und Leistungen an Dritte zu delegieren oder auszulagern. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen dafür besorgt, dass die Leistungen der Dritten gemäss diesen AGB erbracht werden. Soweit die Bearbeitung von Personendaten, welche der Leistungserbringer als Auftragsbearbeiter für den Kunden bearbeitet, an solche Dritte auslagert, gilt zudem Ziffer 10.3.9.


3 Allgemeine Bestimmungen zum Zugang zur multisource•api-Plattform

  • 3.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die multisource•api über die multisource•api-Plattform einer Vielzahl von Kunden angeboten wird. Der Leistungserbringer gewährt dem Kunden kein exklusives Nutzungsrecht.
  • 3.2 Die Identifikation zur Nutzung der multisource•api-Plattform erfolgt durch Freischalten des dem Kunden zugeordneten User-Namens und des zugehörigen Passworts. Der Kunde ist für die Geheimhaltung des User- Namens und des Passworts verantwortlich und haftet gegenüber dem Leistungserbringer für jede Nutzung der multisource•api-Plattform, die von dem für den Kunden freigeschalteten User-Namen ausgeht.
  • 3.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Ausrüstung und die Infrastruktur, die ihm den Zugang zu multisource•api-Plattform und deren Nutzung ermöglichen. Der Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit einer Fernmeldedienstanbieterin oder einem Internet Service Provider (ISP) ist ausschliesslich Sache des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Transport der Daten. Der Kunde hat die für den Zugang zur multisource•api-Plattform und deren Nutzung notwendige Zugangssoftware selbst zu beschaffen oder zu entwickeln.
  • 3.4 Der Leistungserbringer kann Änderungen, welche den Leistungsumfang der multisource•api nicht herabsetzen und keine Anpassungen auf Kundenseite bedingen, jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen. Andere Änderungen gibt der Leistungserbringer dem Kunden 3 Monate vor deren Inkrafttreten bekannt.
  • 3.5 Führt eine Änderung zu einer Leistungsreduktion, ist der Kunde berechtigt, den aktuell gültigen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Datum des Inkrafttretens der Änderung aufzulösen. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist und auf diesen Termin gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen.
  • 3.6 Dem Leistungserbringer steht das Recht zu, technische oder softwaremässige Vorrichtungen einzusetzen, die der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Kunden oder dem Schutz der Daten vor Missbrauch dienen. Der Leistungserbringer informiert den Kunden mindestens 5 Tage darüber im Voraus.
  • 3.7 Die jederzeitige Verfügbarkeit von multisource•api-Plattform wird nicht garantiert.


4 Nutzung der multisource•api Dienstleistung durch den Kunden

  • 4.1 Der Leistungserbringer ermöglicht dem Kunden die Nutzung der multisource•api Dienstleistung gemäss dieser Ziffer 4.
  • 4.2 Der Kunde darf die vom Leistungserbringer gelieferten Daten wie folgt verwenden:
  • Abspeichern in unternehmenseigenen Systemen (inkl. Systemen, die bei einem Outsourcing-Partner betrieben werden). In diesem Fall wird der Kunde für diese Daten zum Verantwortlichen im Sinne des Bundesgesetzes zum Datenschutz und directoriesDATA agiert nicht als Auftragsbearbeiter dieser Daten.
  • freie Nutzung für eigene Zwecke durch den Kunden selbst.
  • 4.3 Der Kunde ist in der Nutzung seines eigenen Adressstamms (inkl. der mit multisource•api aktualisierten Datensätze) frei. Es ist ihm jedoch untersagt, die vom Leistungserbringer gelieferten Daten ausserhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 4.2 ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder deren Nutzung durch Dritte zu ermöglichen (ausgenommen sind technische Service Provider wie Cloud-Dienstleister). Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die vom Leistungserbringer gelieferten Daten für die Zwecke des Adressverkaufs oder –handels oder für ähnliche Zwecke zu verwenden. Er hat sicherzustellen, dass die gemäss Ziffer 4.2 nutzungsberechtigten Dritten sich an die Bestimmungen dieser Ziffer 4 halten.
  • 4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er beim Leistungsbezug multisource•api über allfällig erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen zur Verwendung derer Personendaten verfügt, und diese über die Weitergabe ihrer Personendaten an den Leistungserbringer informiert sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Umgang mit den multisource•api-Daten bzw. bei der Beschaffung von Personendaten über den Bezug der Dienstleistung multisource•api, wodurch er zum Verantwortlichen für diese Daten wird, die Bestimmungen des anwendbaren Rechts, insbesondere des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vollumfänglich einzuhalten.
  • 4.5 Verletzt der Kunde die Bestimmungen gemäss diesen Ziffern 4.1 bis 4.3, so schuldet der Kunde dem Leistungserbringer eine Konventionalstrafe in der Höhe des 10-fachen des bisher aufgelaufenen Vertragswertes, maximaler bis zu einem Betrag von CHF 100'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von der Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen dieses Vertrags und vom Ersatz des gesamten dem Leistungserbringer entstandenen Schadens. Zudem ist der Leistungserbringer bei Verletzung einer Bestimmung der gesamten Vereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden durch den Kunden berechtigt, sämtliche Vertragsbeziehungen frist- und entschädigungslos aufzulösen und den Zugang zur multisource•api-Plattform für den Kunden sofort zu sperren.


5 Bearbeitung der Kundendaten durch den Leistungserbringer

  • 5.1 Um Leistungen über die multisource•api in Anspruch zu nehmen, stellt der Kunde dem Leistungserbringer seine Daten (Kundendaten) zur Verfügung, welche der Leistungserbringer im Auftrag des Kunden auf seinen Systemen speichert. Der Leistungserbringer darf die Kundendaten ausschliesslich gemäss diesem Vertrag verwenden. Jede andere Verwendung der Kundendaten ist dem Leistungserbringer untersagt. Verletzt der Leistungserbringer die Bestimmungen gemäss Ziffer 5.1, so schuldet er dem Kunden eine Konventionalstrafe von CHF 100'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Leistungserbringer nicht von der Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen dieses Vertrags und vom Ersatz des gesamten dem Kunden entstandenen Schadens. Zudem ist der Kunde berechtigt, den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen.
  • 5.2 Der Leistungserbringer verpflichtet sich, im Umgang mit den Kundendaten die Bestimmungen des DSG und, soweit anwendbar, der DSGVO einzuhalten.


6 Haftung des Leistungserbringers

  • 6.1 Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ist jegliche Haftung des Leistungserbringers ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist wegbedungen.
  • 6.2 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Leistungserbringer weiter nicht haftet für:
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den multisource•api verwendeten Datenquellen enthaltenen Daten;
  • die durch den Kunden selbst getroffenen Entscheidungen hinsichtlich Übernahme von Bearbeitungsergebnissen;
  • Schäden, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden;
  • Betriebsunterbrüche und dadurch entstandene Schäden beim Kunden;
  • Fehler, die durch den Netzwerk-, den Internet-Provider oder den Anschlussanbieter verursacht worden sind;
  • entstandenen Schaden beim Kunden, wenn Änderungen im rechtlichen Verhältnis des Kunden nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt wurden;
  • höhere Gewalt wie Naturereignisse, kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhersehbare behördliche Restriktionen, Virenbefall von Datenverarbeitungsanlagen usw. 
  • Die Verfügbarkeit der multisource•api-Plattform.
  • 6.3 Bereits ausgelieferte Datensätze können nicht zurückgenommen werden, da in der Erstellung der Datensätze und in deren Ablieferung an den Kunden bereits die vertragliche Leistung liegt.


7 Preise und Datenmengen 

  • 7.1 Die vom Kunden zu bezahlende Preise für die Nutzung des ‘multisource•api’ sind im Preisschema (Anhang A zum vorliegenden Vertrag) festgehalten.
  • 7.2 Die bezogenen Datenmengen werden vom multisource•api-System laufend statistisch erfasst und zum Zweck der Verrechnung der Leistung vom Leistungserbringer gegenüber dem Kunden periodisch ausgewiesen.
  • 7.3 Alle im Vertrag genannten Preise und Vergütungspauschalen verstehen sich ohne in- oder ausländische, steuerliche oder abgaberechtliche Belastungen (insbesondere ohne Mehrwertsteuer). Die Kommunikationskosten sind vollumfänglich vom Teilnehmer zu tragen.
  • 7.4 Der Leistungserbringer ist berechtigt, die im Vertrag enthaltenen Preise, Vergütungspauschalen und Abstufungen mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten jederzeit anzupassen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den aktuell gültigen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Datum des Inkrafttretens der Anpassung vorzeitig aufzulösen. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist und auf diesen Termin hin, gelten die Anpassungen als vom Kunden angenommen.
  • 7.5 Für die Bestimmung der verrechnungsrelevanten Mengen sind die auf den Systemen des Leistungserbringers erstellten Statistiken massgebend.


8 Zahlungsbedingungen

  • 8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
  • 8.2 Die Zahlungsfrist der Rechnungen für multisource•api beträgt 30 Tage.
  • 8.3 Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 8.2, so befindet sich der Kunde in Verzug. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, dem Kunden zweimal schriftlich eine Nachfrist von je 20 Tagen anzusetzen. Wird die Rechnung auch innerhalb der zweiten Nachfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt, so ist der Leistungserbringer ohne weitere Mitteilung berechtigt, ihre Leistungen vollständig einzustellen und den Zugang des Teilnehmers zur multisource•api-Plattform zu sperren. Der Teilnehmer verzichtet darauf, eigene Forderungen mit Rechnungen es Leistungserbringers zu verrechnen.
  • 8.4 Ist der Kunde mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so schuldet er einen Verzugszins von 5% pro Jahr.


9 Eigentum und Schutzrechte an den multisource•api-Daten

  • 9.1 Der Kunde anerkennt, dass dem Leistungserbringer sämtliche Schutzrechte an der multisource•api-Plattform und den darin enthaltenen Daten zustehen. Der Leistungserbringer anerkennt, dass dem Kunden sämtliche Schutzrechte an den Kundendatensätzen und den darin enthaltenen Daten zustehen.
  • 9.2 Aus dem Kundenvertrag, diesen AGB oder aus der Nutzung von multisource•api kann der Kunde keine darüberhinausgehenden Rechte an der multisource•api-Plattform, an den darin enthaltenen Daten und an den multisource•api-Dienstleistung ableiten.


10 Datenschutz

  • 10.1 Es gilt die Datenschutzerklärung des Leistungserbringers in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die auf www.directoriesdata.ch verfügbar ist.
  • 10.2 Der Leistungserbringer bearbeitet Personendaten ausschliesslich in der Schweiz oder in Ländern der EU oder des EWR.
  • 10.3 Soweit der Kunde dem Leistungserbringer Personendaten zur Verfügung stellt, welche der Leistungserbringer als Auftragsdatenbearbeiter bearbeitet, bleibt der Kunde alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
  • Zudem gilt im Bereich der Auftragsdatenbearbeitung Folgendes:
  • 10.3.1 Der Leistungserbringer bearbeitet die ihm vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Personendaten während der Vertragsdauer für die Erbringung der vertragsgemässen Leistungen und speichert und bearbeitet diese Personendaten dazu auf seinen Systemen im Auftrag des Kunden.
  • 10.3.2 Der Leistungserbringer bearbeitet die Personendaten unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich für die Durchführung des Vertrags, nur für die Zwecke und nur gemäss dokumentierter Instruktion des Kunden. Die Instruktionen des Kunden ergeben sich primär aus dem Vertrag sowie aus der Art und Weise, wie der Teilnehmer die Dienste des Leistungserbringers in Anspruch nimmt.
  • 10.3.3 Der Leistungserbringer sorgt dafür, dass sämtliche Personen, die befugt sind, Personendaten zu bearbeiten, sich zur Geheimhaltung verpflichten, falls sie nicht einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  • 10.3.4 Der Leistungserbringer setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten um, welche den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung entsprechen.
  • 10.3.5 Der Leistungserbringer unterstützt den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen bei der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts und beantwortet Anfragen des Kunden betreffend die Rechte der betroffenen Person.
  • 10.3.6 Der Leistungserbringer informiert den Kunden unverzüglich, falls er zur Auffassung gelangt, dass eine Instruktion des Kunden betreffend die Bearbeitung der Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht verletzen könnte.
  • 10.3.7 Der Leistungserbringer unterstützt den Kunden in Bezug auf die ihm obliegenden Pflichten unter dem anwendbaren Datenschutzrecht. Der Leistungserbringer informiert den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers.
  • 10.3.8 Der Leistungserbringer stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, welche vernünftigerweise benötigt werden, damit der Kunde die Einhaltung der Vorschriften dieser Ziffer 10.3 durch den Leistungserbringer angemessen dokumentieren kann. Wo dies unter dem anwendbaren Datenschutzrecht zwingend notwendig ist und die vom Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Informationen allein nicht ausreichend sind, erlaubt der Leistungserbringer dem Kunden im rechtlich zwingend notwendigen Umfang, durch den Kunden oder einen vom Leistungserbringer akzeptierten, vom Kunden beauftragten und zur Geheimhaltung verpflichteten Prüfer durchgeführte Inspektionen auf Kosten des Kunden zu ermöglichen. Solche Inspektionen dürfen den ordentlichen Betriebsablauf beim Leistungserbringer und betroffenen Unterauftragsbearbeitern nicht behindern. Sie sind nach vorgängiger Absprache während der üblichen Betriebszeiten durchzuführen und dürfen den Schutz von Geheimnissen und Personendaten anderer Kunden des Leistungserbringers nicht beeinträchtigen.
  • 10.3.9 Der Leistungserbringer darf die Bearbeitung von Personendaten an Dritte («Unterauftragsdatenbearbeiter») auslagern, insbesondere für die Zwecke des Betriebs, der Entwicklung und der Wartung der zur Leistungserbringung verwendeten IT-Infrastruktur des Leistungserbringers. Der Kunde stimmt einer solchen Auslagerung hiermit zu. Eine jeweils aktuelle Liste des vom Leistungserbringer beigezogenen Unterauftragsbearbeiter ist im API-Webportal einsehbar. Der Leistungserbringer ist berechtigt, Änderungen an dieser Liste vorzunehmen und informiert den Kunden in geeigneter Weise (beispielsweise durch Anzeige im API-Webportal) darüber. Der Kunde kann gegen den Beizug eines neuen oder den Austausch eines bestehenden Unterauftragsbearbeiters aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich innert 30 Tagen (oder innert einer in dringenden Fällen vom Leistungserbringer bezeichneten kürzeren Frist), seit Datum der Mitteilung, widersprechen, sonst gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig einer vom Leistungserbringer mitgeteilten Änderung, kann dieser nach seiner Wahl entweder auf die Umsetzung der vom Kunden nicht akzeptierten Änderung verzichten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Der Leistungserbringer verpflichtet seine Unterauftragsdatenbearbeiter, gleichwertige Datenschutzpflichten einzuhalten, wie sie gemäss diesem Vertrag auch für der Leistungserbringer gelten.
  • 10.3.10 Der Leistungserbringer ist berechtigt, dem Kunden aufgrund der Erbringung von Leistungen gemäss Ziffer 10.3.5, 10.3.7 und 10.3.8 entstehende Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen, sofern der Leistungserbringer dies dem Kunden vorgängig angezeigt hat.
  • 10.3.11 Auf Verlangen des Kunden, spätestens aber bei Vertragsende, wird der Leistungserbringer die von ihm als Auftragsbearbeiter bearbeiteten Personendaten löschen, sofern der Leistungserbringer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Wo eine Löschung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), kann der Leistungserbringer den Zugriff auf die Personendaten stattdessen sperren. Wo der Leistungserbringer Personendaten über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, wird sie diese weiterhin gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer 10.3 vertraulich aufbewahren. Der Leistungserbringer ist berechtigt, Daten - auch über das Vertragsende hinaus - in anonymisierter Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.


11 Inkrafttreten, Änderungen und Vertragsbeendigung

  • 11.1 Der Vertrag tritt mit dem auf dem Kaufvertrag vermerkten Gültigkeitsdatum in Kraft.
  • 11.2 Der Vertrag kann vom Leistungserbringer sofort gekündigt werden, falls beim Teilnehmer eine Change of Control erfolgt. Als Change of Control gilt die Übertragung der Mehrheit der Beteiligungs- oder Stimmrechte des Kunden und/oder die Einräumung von vertraglichen Rechten an einen Minderheitseigner des Kunden, welche dem betreffenden Minderheitseigner die Stellung eines Mehrheitseigners einräumt.
  • 11.3 Der Vertrag endet durch Kündigung oder mit seiner Erfüllung.
  • 11.4 Die multisource•api Dienstleistung kann von beiden Parteien mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Vertragslaufzeit weiter.
  • 11.5 Die Nutzungsbeschränkungen gemäss Ziffer 4 gelten nach Beendigung dieses Vertrags fort.
  • 11.6 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitsvorbehalts.
  • 11.7 Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung vom Leistungserbringer ist der Kunde nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis als Gesamtes oder einzelne Ansprüche daraus an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
  • 11.8 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus rechtlichen Gründen undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien treffen in einem solchen Fall eine Vereinbarung, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.


12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 12.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien untersteht schweizerischem Recht mit Ausnahme der materiellen Normen des Kollisionsrechtes sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980).
  • 12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. Für Kunden mit ausländischem Wohn- und Geschäftssitz gilt Zürich als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.